Hygienekonzept ElectrixX Lambda 2022

Grundsätzliches

Es gibt gemäß der aktuellen Coronaschutz-VO keine geimpft-, genesen- oder getestet-Auflagen.
Wir bitten jedoch jeden von euch sich im Vorfeld eigenverantwortlich zu testen und danken im Voraus für eure Umsicht!

Konkrete Maßnahmen und Regeln:

1. Bei Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion wie Husten, Schnupfen oder Fieber wird der Zutritt zum Gebäude verwehrt. Allergiker, die sich unsicher sind, sollten ein ärztliches Attest mitführen.
2. Berührungen vermeiden (Verzicht auf Begrüßungsrituale: Händeschütteln oder Umarmungen)
3. Husten- und Niesetikette (Niesen und Husten in die Armbeuge)
4. Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit durch Angabepflicht von Personendaten beim Ticketkauf und für einzelne Räume/Programmpunkte, sowie Aussteller/Künstler und Helfer.
5. Regelmäßige und erhöhte Reinigungsintervalle der Ausstellungstücke und Equipment; Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von allgemeinzugänglichen Oberflächen inklusive Mikros für durchsagen.
6. Bereitstellung von Handdesinfektion
7. Raumlufttechnische Anlagen: Die raumlufttechnischen Anlagen im PAB (Veranstaltungsort) erreichen im Normalbetrieb durchschnittlich einen vollständigen Luftaustausch innerhalb von 1 Stunde je Gebäudeeinheit.
8. Zusätzlich regelmäßiges (Stoß-)Lüften (etwa im 1-Stunden-Rhythmus).
9. Zugangssteuerung maximaler Besucher über Bändchensystem -> Personen ohne Bändchen werden angesprochen und ggf. der Veranstaltung verwiesen
10. Hinweise zur korrekten Desinfektion/Hände waschen auf den Toiletten
11. Der wiederholte Verstoß gegen die Hygieneregeln im Gebäude führt zum Verweis vom Gelände und zum Ausschluss von der Veranstaltung.
12. Es wird empfohlen die Corona Warnapp über die gesamte Veranstaltungsdauer zu aktivieren.
13. Außerhalb des Veranstaltungsraumes gilt das Einhalten der Masken- und Abstandspflicht.

14. Begehen der Flure/Räume außerhalb des Veranstaltungsraumes, der WCs und dem Weg dorthin ist untersagt.
15. Übernachten am Veranstaltungsort oder im restlichen Gebäude ist untersagt.
16. Es gelten alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Maßnahmen und Regelungen der sächs. Corona-Schutz-Verordnung.